Wirklich Rechtsbeistand?
Weil das Wetter heute wieder nicht zu einem Ausflug einlädt, nehme ich die Folgen unserer fünfstündigen Verspätung vor einer Woche zum Anlass einer sehr persönlichen Betrachtung. Zur Erinnerung: Es wurden fünf Personen, Nationalität mir nicht bekannt, wieder aus der Maschine geholt und das Boarding wiederholt. Wie uns vom Sicherheitsdienst vertraulich berichtet wurde, handelte es sich wohl um in Deutschland abgelehnte Asylbewerber, die ihr vermeintliches Glück nun in Portugal versuchen, oder alternativ illegal in den Orangenplantagen als Pflücker für einen Hungerlohn arbeitend untertauchen wollten. Wegen der Arbeitsstundenbegrenzungen des Bordpersonals verschob sich der Abflug um 5 Stunden, so dass wir nicht um 7.00 Uhr, sondern erst um 12.10 Uhr zur Startbahn rollten. Wir erhielten in der Zwischenzeit einen Verzehrgutschein in Höhe von 15,00 Euro, den wir an den benachbarten Snackbars einlösen konnten. Alles in allem kein großer Akt, mit Ausnahme, dass die Angestellte des schweizerischen Sicherheitsdienstes beim ersten Boarding wohl unaufmerksam war, und die fünf Asylbewerber hätte nicht durchlassen dürfen. Sie dürfte keinen guten Tag gehabt haben.
Zwei Tage später werde ich von einer Anwaltssozietät angeschrieben, welche in meinem Namen die Fluggesellschaft in Höhe von 400 Euro abmahnen will. Im Erfolgsfall wird die Anwaltskanzlei 27 % (108,00 €) als Provision einbehalten. Nicht alle Passagiere haben diese E-Mail erhalten, die größeren und namentlich bekannteren Touristikunternehmen haben nicht ungebeten scheinbaren juristischen Beistand angeboten, denn außer einer Verspätung ist nichts passiert. Es wurde keine Bombe gefunden, es hat niemand randaliert und kein Passagier wurde von einer der hübschen Stewardessen belästigt. Das System erinnert an Abmahnvereine, die auf der Lauer liegen, eine mögliche Vertragsverletzung auszunutzen und zu einem schadensersatzpflichtigen Umstand zu erklären.
Ich denke, dass ein Abiturient, der hoffnungsvoll mit dem Jurastudium beginnt und in einer Kanzlei für Abmahnungen endet, seinen Lebensumstand dort auch nicht als glücklich bezeichnen wird. Für die Betreiber der Kanzlei sicherlich ein gutes Geschäft. Knapp 200 Passagiere waren gelistet, was gerundet eine Einnahme von 20.000 € sein könnte.
Ich habe das Anwaltsbüro beauftragt, meine Forderung zu vertreten. Denn die Fluggesellschaft ist versichert, der Sicherheitsdienst ist versichert und die Boardingkontrolleurin wird eine Abmahnung in ihrer Personalakte erhalten, egal ob ich Geld erhalte oder nicht. Ich werde die knapp 300 Euro einem sozialen Zweck in Dülmen zukommen lassen und die Spende von den Steuern absetzen. So hat niemand einen Schaden erlitten, und alle können zufrieden sein – obwohl zwei Fragen blieben mir noch: Wird die Sicherheitslücke am Düsseldorfer Flughafen geschlossen? Was geschieht mit den abgewiesenen Asylbewerbern?
